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   OLG Oldenburg, 26.02.2010 - 14 UF 175/09   

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https://dejure.org/2010,2218
OLG Oldenburg, 26.02.2010 - 14 UF 175/09 (https://dejure.org/2010,2218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.02.2010 - 14 UF 175/09 (https://dejure.org/2010,2218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 14 UF 175/09 (https://dejure.org/2010,2218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    FGG-Familiensache: Isolierte Anfechtbarkeit einer Kostenendentscheidung; Anforderung an das Rechtsmittel bei einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1
    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in dem FamFG unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 711
  • FamRZ 2010, 1466
  • FamFR 2010, 184
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 03.11.2009 - 18 UF 243/09

    Kostengrundentscheidung: (Un-)Zulässigkeit der isolierten Anfechtung im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.02.2010 - 14 UF 175/09
    Abweichend von der früheren Regelung (vgl. § 20 Abs. 1 S. 1 FGG) lässt das seit September geltende FamFG auch dann eine Anfechtung der Kostenentscheidung zu, wenn gegen den Beschluss in der Hauptsache kein Rechtsmittel eingelegt wird (OLG Stuttgart NJW 2010, 383).

    Dementsprechend wird teilweise auch die Ansicht vertreten, dass in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten die Beschwerde unabhängig vom Wert zulässig sei (Fölsch, Das neue FamFG in Familiensachen, 2. Aufl. § 5 Rn. 15; Schneider in Friederici/Kemper, Familienverfahrensrecht § 82 Rn. 4; Zöller/Feskorn § 61 FamFG Rn. 6; Zöller/Herget § 82 FamFG Rn. 5; Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG, § 81 Rn. 33; Schneider, FamFR 2010, 17).

    Diese Auslegung entspricht der überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung (Unger in Schulte-Bunert/Weinreich § 61 FamFG Rn. 3; Koritz in Münchener-Kommentar ZPO (FamFG), § 61 Rn. 3; Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 16. Aufl. § 61 Rn. 4; Müther in Bork/Jacoby/Schwab FamFG § 81 Rn. 21; Klußmann in Friederici/Kemper § 61 Rn. 61; Abramenko in Prütting/Helms FamFG § 61 Rn. 7; Gottwald in Bassenge/Roth FamFG/RPflG 12. Aufl. § 61 Rn. 5; dem folgend OLG Stuttgart NJW 2010, 383).

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    (1) Nach einer überwiegend von der Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertretenen Ansicht stellt die Anfechtung der Kostenentscheidung auch dann eine vermögensrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 61 Abs. 1 FamFG dar, wenn es sich bei der Hauptsache - wie hier - um eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, weshalb die Wertgrenze des § 61 Abs. 1 FamFG auch für solche Kostenbeschwerden gelte (OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 943, 944; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 664, 665; OLG Hamburg FamRZ 2010, 665, 666; OLG München FamRZ 2010, 1465, 1466; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1695, 1696; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1835, 1836; OLG Oldenburg FamRZ 2010, 1466; OLG Köln FamRZ 2010, 1834, 1835; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 1835; Bumiller/Harders FamFG 10. Aufl. § 61 Rn. 1; Keidel/Meyer-Holz FamFG § 61 Rn. 4; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 2. Aufl. § 61 Rn. 3; BeckOK FamFG-Gutjahr [Stand: 1. April 2013] § 61 Rn. 5 f.).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Ob bei einer isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung stets der Beschwerdewert von 600 EUR (§ 61 Abs. 1 FamFG) überschritten sein muss oder ob dann, wenn - wie im Streitfall - eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit betroffen ist (Zöller - Feskorn, aaO, § 61. Rz. 5), von dem Erfordernis einer Mindestbeschwer abzusehen ist (vgl. zum Meinungsstand OLG Oldenburg, Beschl.v. 26. Februar 2010, 14 UF 175/09; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 664; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 10. Mai 2010, 6 UF 27/10, m.w.N.; Zöller - Herget, aaO, § 82, Rz. 5, m.w.N.), kann vorliegend dahinstehen, da unter den gegebenen Umständen nach Maßgabe der Kostenberechnung der Prozessbevollmächtigen des Antragsgegners und des gesamten Kosteninteresses des Antragstellers die Mindestbeschwer erreicht wäre.
  • OLG Celle, 26.04.2010 - 15 UF 40/10

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren in Übergangsfällen

    Der nach § 61 Abs. 1 auch für die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung maßgebliche Beschwerdewert von 600 EUR (vgl. OLG Oldenburg Beschluss vom 26. Februar 2010 - 14 UF 175/09 - zitiert nach juris) wird bereits durch die Kosten des Abstammungsgutachtens von 714 EUR erreicht, weil der Beteiligte zu 3 mit seiner Beschwerde beantragt, der Beteiligten zu 2 die Kosten insgesamt aufzuerlegen.
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